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Jugendschutz

 


 

Die Novellierung des Jugendmediendienstestaatsvertrags (JMStV) sieht vor, dass ab 2011 jeder Anbieter seine Webseiten auf jugendgefährdende Inhalte hin überprüfen, klassifizieren und Maßnahmen zum Schutz der Jugend vor diesen Inhalten treffen muss.

In diesem Heft findet sich der Hinweis, dass der "Rote Punkt" ab 18 Jahre freigegeben ist. Der Inhalt des "Roten Punktes" richtet sich an Erwachsene, denn selbstständiges Denken wird vorausgesetzt. Kinder und Jugendliche könnten schon durch die Nennung von Politikernamen nachhaltig verstört werden, ganz zu schweigen von den hier vertretenen Standpunkten. Die Posse des JMStV nimmt ungeachtet dessen ihren Lauf. Erste Blogs haben ihre Einstellung angekündigt, was ebenso schade wie konsequent ist und ich denke ernsthaft darüber nach, den "Roten Punkt ebenfalls einzustellen. Als alle Regulierungsmaßnahmen des Internets gescheitert waren, kamen die Politiker auf die unzweifelhaft ebenso geniale wie dumme Idee des JMStV, genial deshalb, weil das Internetzensur durch die Hintertür bedeutet und dumm deshalb, weil die Umsetzung technisch nicht gesichert ist. Alle Programme, die etwa einen Altersnachweis ermöglichen sollten, sind bei näherer Prüfung durchgefallen. Das bedeutet, dass der Vertrag zwar in Kraft tritt, aber dessen fehlende Umsetzung niemand anderem nützt als den Abmahnhyänen, die goldene Zeiten anbrechen sehen. Denn ein jeder kann abgemahnt werden, weil ein jeder gegen den Vertrag verstößt, solange keine geeigneten Instrumente zur Umsetzung vorhanden sind. Das Pferd ist beim Schwanz aufgezäumt worden, eine einzigartige Posse ist die Folge und die Verfechter des JMStV zeichnen sich durch fehlende Sachkenntnis und durch beispielslose Ignoranz aus.

Die einzige Maßnahme zum Schutze der Jugend, die ich erbringen kann, ist der Hinweis auf die Freigabe ab 18 und es ist die nächsten Wochen viel Arbeit angesagt, denn dieser Hinweis muss in alle Hefte des "Roten Punktes" eingebaut werden, von meinen anderen Websites einmal ganz zu schweigen. Wie ich allerdings die Maßnahmen zum Schutz der Jugend vor meinen Inhalten realisieren soll, ist nicht nur mir ein Rätsel. Einmal abgesehen davon, dass Deutschland schon vor Inkrafttretens des neuen JMStV's den von allen demokratischen Staaten weitestgehenden Jugendschutz praktiziert hat, jetzt wird dieser Jugendschutz dazu missbraucht, einer sich entwickelnden Internetkultur durch die Hintertür ein Halt zuzurufen. Ich möchte gar nicht wissen, wie viele Anbieter von Inhalten lieber aus Unsicherheit ihren Webauftritt schließen - ich gehöre vielleicht auch dazu - als sich den Abmahnhyänen zu opfern. Ich möchte gar nicht wissen, wie viele Anbieter in die Anonymität und auf ausländische Server flüchten und damit die Impressumpflicht ad absurdum führen. Diesen Weg werde ich nicht beschreiten, denn ich stehe zu dem, was ich tue, auch wenn das heißt, dass ich den "Roten Punkt" einstellen muss. Ich bin gespannt auf die tatsächliche Umsetzung des JMStV, die Provider sollen in die Pflicht genommen werden, um die Altersnachweise umzusetzen, nur gibt es dazu noch kein geeignetes Programm. Allgemeine Unsicherheit ist die erste Folge des neuen JMStV, toll gemacht, kann ich nur konstatieren.

Die Gründe, die mich bewogen haben, das Webangebot "Der rote Punkt" ab 18 Jahren freizugeben, sind vielfältiger Natur. Abgesehen von dem schon genannten selbstständigen Denken ist ein anderer Hauptgrund, dass ich nicht für eventuell fehlgeleitete Jugendliche verantwortlich sein möchte. Der Inhalt des "roten Punktes" meiner Einschätzung nach zwar nicht jugendgefährdend, aber doch eher für Erwachsene geeignet. Satire ist in Deutschland generell etwas Mißverstandenes und dass ich mich auch noch für die Kunst einsetze, macht die ganze Angelegenheit nicht besser. Die Jugend vor beidem zu schützen, ist zwar ein heilloser Weg, da selbstständiges Denken so nicht gefördert wird. Aber noch heilloser ist der Weg, unter Webautoren Unsicherheit zu verbreiten und dabei auf vorauseilenden Gehorsam zu bauen. Eine Altersverifikation oder eine Beschränkung der Zugangszeiten kommen beide nicht in Frage, da sie aus finanziellen und technischen Gründen nicht umsetzbar sind. Andererseits kann ich mir einen Jugendschutzbeauftragten nicht leisten, diese Rolle erfülle ich also selbst. Daher die Freigabe ab 18. Nicht dass ich damit auf der sicheren Seite bin, ich sehe den Folgen des JMStV entgegen und bin neugierig. Die freiwillige Selbstbeschränkung erwächst zur Pflicht, dem Schutz der Jugend hat alles andere zu weichen, so auch ein freies Netz. Die Posse des JMStV wird ihren Fortgang nehmen, ich bin gespannt, auf weche Lösungen man kommen wird. Bei der Fachkompetenz der Verantwortlichen ist das Schlimmste zu befürchten. So lange haben die Abmahnanwälte das Wort. Deren Lobby scheint hervorragend zu funktionieren. Ich sehe der ersten Abmahnung entgegen.

Der JMStV ist weltfremd, an digitale Medien werden die Maßstäbe analoger Medien, sprich Rundfunk, angelegt. So wird ausdrücklich als Möglichkeit genannt, "Sendezeiten" einzuführen. Wie soll das im Internet funktionieren? Bestimmte Seiten wären dann nur nachts erreichbar, eine Vorstellung, die beleuchtet, aus welchem Holz die Bedenker des JMStV's gechnitzt sind. Das ist technisch nur aufwendig zu realisieren. Und bei alledem sollte auch bedacht werden, dass die große Mehrheit der Websites aus dem Ausland kommt, das nicht an den JMStV gebunden ist. Eine beispiellose Gängelung der deutschen Anbieter ist die Folge und ich bin gespannt, ob bild.de noch Fotos unbekleideter Damen veröffentlicht. Je mehr über den JMStV bekannt wird, umso verworrener wird das Ganze. Plötzlich soll die Kennzeichnungspflicht freiwillig sein, und erste Ausnahmen werden auch schon genannt:

Von den Jugendschutzregelungen ausgenommen sind im weiteren Sinne journalistische Angebote, nämlich "Nachrichtensendungen, Sendungen zum politischen Zeitgeschehen im Rundfunk und vergleichbare Angebote bei Telemedien" und zwar "soweit ein berechtigtes Interesse gerade an dieser Form der Darstellung oder Berichterstattung vorliegt".

Inwieweit der "Rote Punkt" ein im weiteren Sinne journalistisches Angebot ist, ist Auslegungssache. Dem "Roten Punkt" kann nicht nachgesagt werden, dass er sich gelegentlich nicht mit aktuellen Fragen beschäftigt. Ist er deshalb schon ein im weiteren Sinne journalistisches Erzeugnis? Ich verneine das und stelle klar, dass dem Autor des "Roten Punktes", also mir, nichts ferner liegt als ein journalistisches Erzeugnis zu produzieren. Der "Rote Punkt" ist auch kein Blog, weder im engeren noch im weiteren Sinne. Der "Rote Punkt" ist ein künstlerisches Erzeugnis. Es passt also in keiner Weise in den JMStV, die Kennzeichnung ab 18 nehme ich freiwillig vor und bin schon gespannt, was die Folgen sein werden. In einer weltfremden Welt gedeiht der "Rote Punkt" besonders gut, ich habe also den eventuellen Plan, den "Roten Punkt" einzustellen, schon ad acta gelegt. Nichts kann mich bewegen, auf mein Sprachrohr zu verzichten, auch kein JMStV!

 


 

 

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